Zum Inhalt springen

Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Service „AMS Forschungsnetzwerk“ und alle dazugehörigen Seiten die über den Link www.forschungsnetzwerk.ams.at erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 1.1.1 Textalternativen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet. Das Umstellen sämtlicher PDFs auf den barrierefreien Standard PDF/UA stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
    Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten PDF-Dokumenten haben: Kontaktformular. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. PDF-Dokumente, die neu erstellt werden, entsprechen dem PDF/UA-Standard.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen:

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Publikationen, die nicht im Einflussbereich des AMS liegen
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
  • Audio- oder Video-Material, das vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurde
  • Live übertragenes Audio- oder Video-Material
  • Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, da sie aufgrund der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit der Erhaltung des betreffenden Gegenstandes oder der Authentizität der Reproduktion oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbesammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte, nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
  • Die barrierefreie Gestaltung aller bestehenden Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese so zugänglich wie möglich zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von manuellen Tests durch Expert:innen der Bundesrechenzentrum GmbH.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mittels dem Kontaktformular mit dem Betreff "Meldung einer Barriere im AMS Forschungsnetzwerk".

Kontakt

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle