Überblick
Am 20. April 2006 veranstaltete das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft gemeinsam mit
der Europäischen Kommission die Konferenz "Soziale Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse". Insgesamt fanden sich über 200 Vertreter/innen der Mitgliedstaaten, Beitritts- und
Kandidatenländer, EU-Institutionen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Dienstleistungserbringer zu dieser Konferenz in Wien ein. Im Rahmen der Konferenz sollten verschiedene Aspekte der Diskussion um soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse näher erörtert werden. Ausgangspunkt hierbei waren die gegenwärtigen dynamischen Entwicklungen und
der damit einhergehende Modernisierungsdruck in diesem Bereich, wobei insbesondere auch die
essenzielle Rolle der sozialen Dienstleistungen für die erneuerte Lissabon-Strategie unterstrichen
wurde. Darauf aufbauend wurde der Begriff des "allgemeinen Interesses" eingehend analysiert, um
über diese Brücke schließlich die verschiedenen Unklarheiten und Probleme bei der Anwendung
des Gemeinschaftsrechts auf den Bereich der sozialen Dienstleistungen umfassend zu erörtern.
Anschließend wurden konkrete Fallbeispiele aus den Mitgliedstaaten angeführt, die insbesondere
neue Wege für eine effektivere Erbringung von sozialen Dienstleistungen, auch im Zusammenhang
mit der Einbeziehung von Markt- und Wettbewerbselementen, aufzeigen sollten.