Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen gilt als wesentlicher Faktor einer aktiven
Arbeitsmarktpolitik. Jeder Bürger ist aufgerufen, lebenslanges Lernen als Bestandteil seiner beruflichen Laufbahn zu
betrachten. Nur wer bereit ist, sich immer wieder mit Neuem vertraut zu machen, kann langfristig Erfolg haben.
Um möglichst vielen unselbständig Beschäftigten die Chance zu geben, diese Anforderungen zu erfüllen,
beschloss Österreich 1998 die Einführung der Bildungskarenz. Zielgruppe waren vor allem schlecht
ausgebildete, niedrig qualifizierte Arbeitnehmer mit entsprechend geringem Einkommen. Sie sollten durch das neue
Angebot in die Lage versetzt werden, sich weiterzubilden und die eigenen Karrierechancen zu verbessern. Genauso
sollte es möglich sein, sich beruflich umzuorientieren. Mehr als ein Vierteljahrhundert später ist klar, dass wesentliche
Ziele der Bildungskarenz nicht erreicht werden. Die Möglichkeit, bis zu ein Jahr lang aus dem Berufsleben
auszusteigen, wird zwar – zumindest seit den kräftigen Reformen rund um die Finanzkrise – begeistert
angenommen. So gesehen ist die Maßnahme ein Renner. Im zweiten Quartal 2023 gab es mit über 22.000
Leistungsbeziehern wieder einmal einen neuen Rekordwert. Tendenz stark steigend. (...)"