Überblick
Das Studium an einer Fachhochschule soll im Sinne einer primär
handlungsorientierten Qualifikation eine Professionskompetenz vermitteln, die
sich in den konkreten Praxisvollzügen als professionell und damit wirksam
erweist. Dieser Anspruch auf "Praxistauglichkeit" ist besonders in den letzten 20
Jahren qualitativ untermauert worden durch Entwicklungen fortschreitender
Professionalisierung der Sozialen Arbeit und Entwicklungen der Etablierung Sozialer Arbeit zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin. Diese Eigenständigkeit entwickelt sich z. Zt. an
etlichen Fachhochschulen durch die weitgehende Auflösung des additiven
Nebeneinanders unterschiedlicher Grundlagendisziplinen zu Gunsten eines
zentralen curricularen Elementes in den jeweiligen Studienordnungen: der
Sozialarbeitswissenschaft. Das zentrale Merkmal dieser im Detail nicht immer gleichförmigen Reformbewegung ist das gemeinsame Grundverständnis von Sozialer Arbeit als einer
eigenständigen Disziplin mit dem Anspruch, die "Generalfunktion für soziale
Problemlösung" zu besitzen. Sie reklamiert für sich ein
aus der Praxis entstandenes Problemverstehen und entwickelt aus eigener
Kompetenz heraus forschende und handelnde Professionskompetenz.