Überblick
Materielle Existenzsicherung und soziale Reintegration sind die deklarierten Ziele der öffentlichen
Sozialhilfe in der Schweiz. Steigende Fallzahlen und Kosten in den 90er Jahren, die soziale
Entgrenzung der Klientel und komplexere Problemlagen haben Debatten zu einer Neubestimmung
der Funktion der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung ausgelöst. Die Sozialhilfegesetzgebung
ist in vielen Kantonen in Bewegung; die geplanten oder vollzogenen Revisionen
beziehen sich auf den finanziellen Lastenausgleich, Professionalisierung und neue Anreiz- und
Gegenleistungsmodelle für die Klienten. Genau besehen kann in der Schweiz allerdings nicht von
der Sozialhilfe gesprochen werden, denn rechtlich liegt die Regelung der Sozialhilfe bei den 26
Kantonen und der konkrete Vollzug bei den Gemeinden. Die föderalistische Organisation der
Sozialhilfe bietet auf der einen Seite die Chance für die Erprobung von Innovationen, sie birgt auf
der anderen Seite aber auch ein hohes Potential von Ungleichbehandlungen.