Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Der Streit um die Notwendigkeit der Regulierung von Weiterbildung, der zu regelnden Aspekte sowie angemessenen Regulationsebene ist bekanntermaßen so alt wie die Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts einsetzende Diskussion um die "vierte Säule" des Bildungswesens. Die Grundpositionen der Tarifparteien zu dieser Frage haben sich seither nur wenig geändert. Für die Gewerkschaften war und ist die Förderung und Strukturierung der Weiterbildung primär eine staatliche Aufgabe. Der "chaotische" Zustand, die ungleichen Zugangschancen, die unzureichende Qualitätssicherheit, die nicht gewährleistete Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Curricula, die nicht erwachsenengerechte Didaktik und Methodik und nicht zuletzt die ungesicherte Verwertbarkeit der erworbenen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt verlangen ihres Erachtens nicht nur moderierende, sondern fördernde und strukturierende Eingriffe des Staates (Ehrke/ Heilmann 1995). (...)
Ausgangspunkt der Expertise ist das wachsende Interesse nicht nur der Gewerkschaften, sondern auch der Politik an kollektiven Regelungen der Sozialpartner zur Weiterbildung, das in gewissem Kontrast zum Kenntnisstand über die Effekte solcher Regelungen steht. Deren Wirkungen sind bisher noch nicht breit untersucht. (...)"
Ausgangspunkt der Expertise ist das wachsende Interesse nicht nur der Gewerkschaften, sondern auch der Politik an kollektiven Regelungen der Sozialpartner zur Weiterbildung, das in gewissem Kontrast zum Kenntnisstand über die Effekte solcher Regelungen steht. Deren Wirkungen sind bisher noch nicht breit untersucht. (...)"