Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "(...) die Aufgabe der Landeskoordination Integration NRW ist es, die berufliche und soziale Eingliederung Suchtkranker in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und zu koordinieren sowie die aus Sicht des Landes notwendigen Infrastrukturentwicklungen im Bereich der Suchthilfe voran zu treiben und umzusetzen. Im Mittelpunkt meines Vortrags steht die Brückenfunktion der Arbeitstherapie bei der beruflichen Eingliederung von Suchtkranken. Hierzu möchte ich zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf die Entwicklungsschritte lenken, die bei einer erfolgreichen beruflichen Eingliederung generell vollzogen werden. Dieser Entwicklungsprozess wird dann in einem zweiten Schritt den Ausgangsbedingungen eines suchtkranken jungen Menschen gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung gilt es zu verdeutlichen, warum der Arbeitstherapie eine zentrale Bedeutung im Sinne einer Brückenfunktion nach innen und nach außen zuteil wird. Zielsetzung der medizinischen Rehabilitation nach dem SGB VI ist, "den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden". Entscheidend dabei ist, "vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern" (§9 (1), SGB VI). Es gibt gewichtige Gründe, der Erwerbstätigkeit einen so großen Stellenwert einzuräumen: (...)"