Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "In Kapitel A erfolgt zunächst ein Überblick über den gewählten Forschungsbereich aus dem Bereich der Sozialpolitik. Kapitel B zeigt auf, warum sich die Erwerbsformen gewandelt haben und welchen Umfang sie im Bereich der Arbeitsverhältnisse erreicht haben. Dabei werden Arbeitsmarkttheorien vorgestellt, die eine theoretische Erklärung für den Wandel der Erwerbsformen bieten können. Im Anschluss daran wird der Frage nachgegangen, ob diese theoretischen Erkenntnisse geeignet sind, entsprechende Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung der Erwerbstätigkeit zu treffen.
In Kapitel C wird die Gesamtheit der Gesetze zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen seit 1990 dahingehend untersucht, ob und in welchem Masse die Altersversorgung der davon Betroffenen vom Gesetzgeber geregelt worden ist. Die Untersuchung beschränkt sich lediglich auf die Gesetze, die auch verabschiedet und in Kraft getreten sind. Gesetzesvorlagen und ähnliches, die zwar den Bereich der atypischen Beschäftigungsverhältnisse betroffen hätten, aber abgelehnt oder zurückgezogen worden sind, werden dabei nicht berücksichtigt.
Bei der in Kapitel D vorgenommenen Untersuchung werden die Gesetze bzw. Gesetzesänderungen im Rahmen der Rentenreformen seit 1990 bezüglich ihrer Regelungen und Auswirkungen auf die Alterssicherung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse analysiert. (...)"
In Kapitel C wird die Gesamtheit der Gesetze zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen seit 1990 dahingehend untersucht, ob und in welchem Masse die Altersversorgung der davon Betroffenen vom Gesetzgeber geregelt worden ist. Die Untersuchung beschränkt sich lediglich auf die Gesetze, die auch verabschiedet und in Kraft getreten sind. Gesetzesvorlagen und ähnliches, die zwar den Bereich der atypischen Beschäftigungsverhältnisse betroffen hätten, aber abgelehnt oder zurückgezogen worden sind, werden dabei nicht berücksichtigt.
Bei der in Kapitel D vorgenommenen Untersuchung werden die Gesetze bzw. Gesetzesänderungen im Rahmen der Rentenreformen seit 1990 bezüglich ihrer Regelungen und Auswirkungen auf die Alterssicherung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse analysiert. (...)"