Überblick
Auis der Einleitung: "Die Dequalifikation oder Dequalifizierung von Menschen mit migrantischem Hintergrund, also die verminderte Nutzung bzw. die teilweise oder gar völlige Entwertung von vorhandenen Bildungs-, Berufs- oder Arbeitsqualifikationen, ist bereits verschiedentlich nachgewiesen worden. Innerhalb dieser Gruppe der Menschen mit migrantischem Hintergrund gibt es allerdings Unterscheidungen, gerade was den Zugang zum Arbeitsmarkt betrifft. So haben Arbeitsmigranten und -migrantinnen verschiedene Hürden zu bewältigen, bevor sie am österreichischen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung annehmen können, wie z. B. die Nichtüberschreitung der jährlich festgelegten Quote, Aufenthaltsbewilligung und Niederlassungsbewilligung, Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein. Anerkannte Flüchtlinge haben diese Hürden nicht. Sie sind vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen und benötigen deshalb keine Arbeitsgenehmigungen, um einer unselbstständigen Beschäftigung nachzugehen. Von 1981 bis 2006 wurden 66.408 Asylanträge von Flüchtlingen in Österreich positiv entschieden, sie waren damit arbeitsrechtlich österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Die Dequalifikation von anerkannten
Flüchtlingen ist allerdings dennoch ein Faktum, wie mit dieser Untersuchung nachgewiesen wurde. (...)"