Überblick
Aus der Einleitung: "Gemäß den Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen(EQR) vom Jänner 2008, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert peu à peu ihre nationalen Qualifikationen einem der acht Referenzniveaus des EQR zuzuordnen (Europäische Union 2008). Die Empfehlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Qualifikationssysteme - gemeint sind hier Qualifikationsebenen - bis 2010 dem EQR zuordnen, und dass individuelle Zeugnisse und Diplome ab 2012 einen Verweis auf das jeweilige EQR-Referenzniveau tragen sollten. Die acht EQR-Niveaus decken dabei sämtliche Qualifikationen ab, vom Abschluss der Pflichtschule bis hin zu Qualifikationen, die auf der höchsten Stufe akademischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung verliehen werden (für eine Kurzdarstellung vgl. Markowitsch 2007). Die Besonderheit des EQR liegt darin, dass diese Referenzniveaus in Form von Lernergebnissen beschrieben sind, und zwar im Sinne von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenz über die Lernende verfügen, unabhängig davon wie oder wo sie diese Qualifikation erworben haben. Zum einen lässt die aus der Lernergebnisbeschreibung resultierende Allgemeinheit der Referenzniveaus für die Zuordnungen nationaler Qualifikationen relative viel Flexibilität, zum anderen muss jedoch sichergestellt werden, dass dieser Zuordnungsprozess in ganz Europa kohärent verläuft. (...)"