Überblick
Der Beitrag untersucht die Veränderung der juristischen Institution der Staatsangehörigkeit und deren Auswirkungen auf die Rechte der Staatsbürger unter der nationalsozialistischen Diktatur. Dabei werden zwei Phasen der NS-Bevölkerungspolitik in den Blick genommen: erstens die Exklusionsmaßnahmen , die bis 1937 auf das Territorium des Deutschen Reiches bezogen waren und von gruppenbezogenen Ausschlußmechanismen bis hin zu Ansätzen systematischer Kodifizierung reichten, zweitens die Übertragung der rassistisch definierten Exklusionspolitik auf die nach 1938 durch militärische Besetzung zum Herrschaftsraum des nationalsozialistischen Reiches gehörenden Gebiete Europas. Die Untersuchung skizziert, wie das auf Gleichheit beruhende Prinzip der Staatsangehörigkeit zu einem Instrument der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik umgeformt wurde, das dem Ausschluß gleichberechtigter Staatsangehöriger - Juden, nationale Minderheiten, politische Dissidenten - aus der Rasse- und Volksgemeinschaft diente.