Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Allgemein kann von einem Arbeitskräftemangel auf einem in geeigneter Weise regional abgegrenzten Arbeitsmarkt gesprochen werden, wenn die Zahl der benötigten Arbeitskräfte die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte über längere Zeit hinweg übersteigt. In der betrieblichen Realität würde sich dies regelmäßig darin äußern, dass es keine oder nur wenige Bewerbungen auf offene Stellen gibt. Fachkräftemangel dagegen ist dadurch gekennzeichnet, dass Qualifikationsprofile bzw. Qualifikationspotentiale betriebsinterner und -externer Arbeitskräfte, die rein quantitativ durchaus in ausreichendem Umfang vorhanden sein können, über längere Zeit hinweg nicht den Anforderungsprofilen der vorhandenen Arbeitsplätze genügen. Dabei kann es sich sowohl um formale Qualifikationen als auch um soft skills oder Zusatzkenntnisse handeln. Wie Ergebnisse der IAB-Erhebung des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots zeigen, müssen Betriebe nur in wenigen Fällen die Personalsuche erfolglos abbrechen. In den meisten dieser Fälle abgebrochener Suche kommt es zu einer Verteilung der Arbeit auf die Beschäftigten, z.B. durch Überstundenaufbau oder Aufstockung von Teilzeit- in Vollzeit-Verträge, oder es werden Subunternehmer beauftragt. Nur selten müssen Betriebe Aufträge wegen Arbeitskräftemangel ablehnen. (...)"