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Gründungszuschuss für Arbeitslose. Bislang solider Nachfolger der früheren Programme

Überblick

Aus dem einleitenden Teil: "Seit gut fünf Jahren werden mit dem Gründungzuschuss (GZ) Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gefördert. Mehr als 146.000 Teilnehmer und ein Gesamtfördervolumen von fast 1,87 Mrd. Euro allein im Jahr 2010 machen den GZ zu einem bedeutsamen Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das auch im allgemeinen Gründungsgeschehen in Deutschland eine wichtige Rolle spielt. Obwohl zu den bisherigen Wirkungen des GZ noch keinerlei systematische Befunde vorliegen, wurde Ende 2011 eine Novellierung des Programms vorgenommen. Dies ist Grund genug, einige Erkenntnisse zum Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zusammenzutragen und eine vorsichtige Ex-ante-Bewertung der aktuellen Reformen zu wagen (dieser Bericht basiert auf Caliendo/Hogenacker/Künn/Wießner 2011, IZA Discussion Paper). Entstanden ist der Gründungszuschuss (§ 57 und § 58 SGB III) aus einer Fusion wesentlicher Elemente seiner beiden Vorgänger, dem Überbrückungsgeld (ÜG) und dem Existenzgründungszuschuss (ExGZ), besser bekannt als Ich-AG. Das neue Programm sollte die Förderung transparenter und effizienter machen sowie die Arbeitsverwaltung entlasten. Bisher wurde der GZ als eine sogenannte Pflichtleistung für maximal 15 Monate gewährt und bestand aus zwei Förderphasen: In der ersten Phase erhielten die Gründer für neun Monate einen Zuschuss entsprechend der Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I). (...)"

Informationen

Titel:
Gründungszuschuss für Arbeitslose. Bislang solider Nachfolger der früheren Programme
Autor_in:
Caliendo, Marco; Hogenacker, Jens; Künn, Steffen; Wießner, Frank
Herausgeber_in:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit
Gruppe/n:
Sonstiges
Ort:
Nürnberg
Erscheinungsjahr:
2012
Reihe:
IAB-Kurzbericht Nr. 2, Februar 2012

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