Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Die Bundesregierung bekennt sich im aktuellen Regierungsprogramm zur Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der Arbeitswelt. Als wesentliche Elemente der Frauenförderung sind dabei Einkommensgerechtigkeit und Einkommenstransparenz sowie Maßnahmen
zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen angeführt. (...)
Durch die Novellierung des § 6a B-GlBG im Jahr 2011 wurde das Ziel verfolgt, dass neben den ganzjährig vollbeschäftigen auch die teilbeschäftigten MitarbeiterInnen erfasst werden. Um eine Vergleichbarkeit der Frauen- und Männereinkommen zu gewährleisten, wird das Einkommen von Teilbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung und jenes von unterjährig beschäftigten DienstnehmerInnen auf Jahresbeschäftigung hochgerechnet. Diese Hochrechnungen geben fiktive Einkommen aller MitarbeiterInnen des Bundes wider, unter der Annahme, dass alle Bediensteten ganzjährig Vollzeit gearbeitet hätten. Somit werden Verzerrungen aufgrund von unterschiedlichen Teilbeschäftigungsquoten oder Anteilen der unterjährig Beschäftigten zwischen Männern und Frauen neutralisiert und vergleichbare Einkommensinformationen dargestellt. Heuer erscheint der Einkommensbericht des Bundes bereits zum zweiten Mal in dieser Form und macht somit einen Jahresvergleich des Gender Pay Gaps im Bundesdienst möglich: Betrug der Einkommensunterschied im Bundesdienst im Jahr 2012 noch 13,3%, so hat sich dieser im Jahr 2013 auf 12,8% verringert. (...)"
Durch die Novellierung des § 6a B-GlBG im Jahr 2011 wurde das Ziel verfolgt, dass neben den ganzjährig vollbeschäftigen auch die teilbeschäftigten MitarbeiterInnen erfasst werden. Um eine Vergleichbarkeit der Frauen- und Männereinkommen zu gewährleisten, wird das Einkommen von Teilbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung und jenes von unterjährig beschäftigten DienstnehmerInnen auf Jahresbeschäftigung hochgerechnet. Diese Hochrechnungen geben fiktive Einkommen aller MitarbeiterInnen des Bundes wider, unter der Annahme, dass alle Bediensteten ganzjährig Vollzeit gearbeitet hätten. Somit werden Verzerrungen aufgrund von unterschiedlichen Teilbeschäftigungsquoten oder Anteilen der unterjährig Beschäftigten zwischen Männern und Frauen neutralisiert und vergleichbare Einkommensinformationen dargestellt. Heuer erscheint der Einkommensbericht des Bundes bereits zum zweiten Mal in dieser Form und macht somit einen Jahresvergleich des Gender Pay Gaps im Bundesdienst möglich: Betrug der Einkommensunterschied im Bundesdienst im Jahr 2012 noch 13,3%, so hat sich dieser im Jahr 2013 auf 12,8% verringert. (...)"