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Arbeitsuchend, aber (noch) nicht arbeitslos: Was kommt nach der Meldung?

Arbeitsuchend, aber (noch) nicht arbeitslos: Was kommt nach der Meldung?

Aus dem einleitenden Teil: "Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind seit Juli 2003 verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, bei späterer Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Bisher lagen noch keine quantitativen Analysen zu dieser Regelung vor. Dieser Beitrag untersucht für den Rechtskreis SGB III, wie lange vor einem Übergang in Arbeitslosigkeit – oder eine neue Beschäftigung – sich Personen Arbeit suchend melden. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass sich vor allem zuvor befristet Beschäftigte drei Monate vor dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeit suchend melden können. Von diesen sind fünf Monate nach Meldung als Arbeitsuchende noch vier von zehn beim alten Arbeitgeber weiterhin beschäftigt. (...)"

Informationen

Titel:
Arbeitsuchend, aber (noch) nicht arbeitslos: Was kommt nach der Meldung?
Autor_in:
Stephan, Gesine
Herausgeber_in:
Hans-Böckler-Stiftung
Gruppe/n:
Sonstiges
Verlag:
Hans-Böckler-Stiftung
Erscheinungsjahr:
2016
Zeitschrift:
wsi mitteilungen 4/2016
Seite/n:
292ff

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Erfassungsdatum: 17.02.2018