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1. Teilbericht der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG)

Überblick

Aus der Einleitung: Einleitend gebührt zuallererst ein großes Dankeschön allen Fachkräften und fallführenden SozialarbeiterInnen, die sich trotz ihrer chronischen Arbeits(über)belastung Zeit genommen haben, an der aufwendigen Befragung teilzunehmen. Ohne diese engagierte Beteiligung wäre die vorliegende Studie nicht möglich gewesen. Seit 1. Mai 2013 ist das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG) in Kraft. Mit der Beschlussfassung des B-KJHG erfolgte eine grundlegende Überarbeitung der grundsatzgesetzlichen Vorschriften in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mit der Reform war beabsichtigt, bewährte Rechtsinstitute beizubehalten und den heutigen Anforderungen anzupassen, sowie Impulse für einheitliche Standards und wesentliche Neuerungen zu setzen. (...) Mit der Evaluierung des B-KJHG 2013 soll überprüft werden, ob und inwieweit die Zielsetzungen der Gesetzesreform, die in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung festgelegt sind, erreicht wurden. In einem weiteren Schritt soll ein allfälliger Novellierungsbedarf aufgezeigt werden. (...)"

Informationen

Titel:
1. Teilbericht der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG)
Untertitel:
Endbericht der Module 2, 3 und 5
Autor_in:
Kapella, Olaf; Baierl, Andreas; Geserick, Christine; Kaindl, Markus; Wernhart, Georg
Herausgeber_in:
Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien - OIF
Gruppe/n:
Sonstiges
Auftraggeber_in:
Bundeskanzleramt Österreich
Auftragnehmer_in:
Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien - OIF
Ort:
Wien
Verlag:
Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien - OIF
Erscheinungsjahr:
2018
Reihe:
Forschungsbericht Nr. 27 | 2018

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