Überblick
Aus dem Vorwort: "Die folgenden zwei Studien sind Bestandteil einer Reihe von Untersuchungen, die die Abt. für Arbeitsmigration des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) angeregt hat. Die Studie von A. Goldberg und D. Mourinho, die unter der Leitung von Prof. Dr. F. Sen vom Zentrum für Türkeistudien ausgeführt wurde, hat das Ziel zu dokumentieren, ob Ausländer diskriminiert werden, wenn sie sich um ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Forschungen hierzu wurden in zwei hochindustrialisierten Regionen Deutschschlands ausgeführt, im Rhein-Ruhr Gebiet und in Berlin. Sie umfaßten sowohl Arbeitsplätze, die sich am unteren Ende der Qualifizierungsskala befinden als auch Berufe mit höheren Anforderungen, wie z.B. Krankenpfleger, Krankengymnast, Bauzeichner, Informatik-Assistent. Diese Arbeit, wie auch schon die Paralleluntersuchung in den Niederlanden, beweist, daß es Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, die es bei der herrschenden Gesetzeslage jedoch nicht geben dürfte. Die Studie von U. Kulke untersucht den Anwendungsbereich und die Effizienz der deutschen Gesetzesgebung im Hinblick darauf, wie durch sie die Diskriminierung von Arbeitsmigranten unterbunden werden kann und wie sie es diskriminierten Personen ermöglicht, ihre Rechte einzuklagen. Sie kommt zu der Schlußfolgerung, daß ein spezielles Anti-Diskriminierungsgesetz wesentlich effektiver wäre, als die bestehenden allgemeinen Bestimmungen, die über eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen verstreut sind. (...)"