Überblick
Aus der Einleitung: "(...) Ziel ist es, den Zshg. von Hochbegabung und Schulversagen zu untersuchen. Die folgenden Punkte sollen die Prägnanz dieses Zusammenhangs unterstützen. Im Zuge der Elitediskussion wurde das Grundrecht der Chancengleichheit im Bildungsbereich so verstanden, dass unabhängig von den individuellen und sozialen Voraussetzungen jedes Kind die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhält. Stapf (1997, S. 2) argumentiert: "Nicht Chancengleichheit, sondern Chancengerechtigkeit ist zu fordern, bei der jedes Kind nach seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten die ihm gemäße Behandlung erhält." Chancengleichheit bedeutet nicht, dass das Ziel und der Weg zum Ziel für jedes Individuum gleich zu sein hat. Jedes Mitglied der Gesellschaft soll unter Berücksichtigung seines individuellen Potenzials eine optimale Förderung erhalten. Diese Einstellung umfasst nicht nur sozial Benachteiligte, Minderbegabte oder Migrantenkinder, sondern auch Hochbegabte. Hohe Intelligenz allein ist keine hinreichende Bedingung für exzellente Leistungen. Viele weitere Faktoren fördern bzw. hemmen die Ausschöpfung des Leistungspotenzials. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa jeder fünfte Hochbegabte keine guten schulischen Leistungen erzielt (...). Es handelt sich um Schüler, die trotz hoher Intelligenz eine weitgehend erfolglose Bildungskarriere verzeichnen. (...)"