Überblick
Aus der Zusammenfassung: "Laut Einigungsvertrag sind in der DDR erworbene berufliche Abschlüsse den entsprechenden westdeutschen Befähigungsnachweisen gleichgestellt. Diese rechtliche Gleichstellung von Arbeitskräften, die ihre Berufsausbildung in verschiedenen Gesellschaftssystemen erhalten haben, bedeutet jedoch nicht, daß die erworbenen Qualifikationen am nunmehr gesamtdeutschen Arbeitsmarkt, auf dem Arbeitgeber bestimmte knappe Kenntnisse und Fertigkeiten nachfragen, auch gleich bewertet werden. Um die Arbeitsmarktchancen der im Berufsbildungssystem der DDR ausgebildeten Arbeitnehmer beurteilen zu können, ist es daher notwendig, über die rein formale Rechtslage hinauszugehen. Nur am tatsächlich vorhandenen Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte können auch die seit der Wende in Unternehmen und vor allem von der Bundesanstalt für Arbeit mit großem Aufwand und Nachdruck durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen ansetzen. Bislang gibt es jedoch kaum wissenschaftlich fundierte Untersuchungen, die die in West- und Ostdeutschland erworbenen beruflichen Qualifikationen miteinander vergleichen. Die vorliegende Studie versucht, einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke durch eine Deckungsanalyse der Inhalte der westlichen und östlichen Ausbildungsordnungen für die industriellen Facharbeiterberufe in den Bereichen Metall und Elektro zu liefern. (...)"