Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Die Definition von Personen mit Migrationshintergrund folgt darin den Empfehlungen der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), indem jene Personen als Menschen mit Migrationshintergrund bzw. MigrantInnen bezeichnet werden, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Gruppe wird in Migrantinnen und Migranten der ersten Generation (eigener Geburtsort und Geburtsort der Eltern im Ausland) und in Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation (eigener Geburtsort in Österreich, Geburtsort der Eltern im Ausland), unterteilt. Ausländer sind jene Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, unabhängig von ihrem Geburtsland bzw. dem Geburtsland der Eltern. MigrantInnen bilden eine am österreichischen Arbeitsmarkt wachsende Personengruppe, mit differenzierten Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese heterogene Gruppe ist in den höchsten und niedrigsten Bildungsschichten überproportional vertreten. Arbeitsmarkt‐ und sozialpolitisch problematisch ist der hohe Anteil an MigrantInnen, deren höchste abgeschlossene Ausbildung nicht über den Pflichtschulabschluss hinausgeht. Eine geringere Schulbildung hat meistens eine schlechtere Erstplatzierung auf dem Arbeitsmarkt zur Folge und birgt ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko während der gesamten Berufslaufbahn. Bildung setzt strukturelle
Weichen für die Zukunft der Menschen mit Migrationshintergrund und stellt einen der wichtigsten politischen Ansatzpunkte dar. (...)"