Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Die Lehrstellenförderung des AMS verfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses für Ausbildungsbetriebe primär das Ziel, besonders benachteiligte Lehrstellensuchende (z.B. Personen mit Einschränkungen, sozialer Fehlanpassung, Sonderschulbesuch, Lernschwächen,
Ausbildungen gemäß §8b BAG (Lehrzeitverlängerung bzw. Teilqualifikation) etc.) auf eine Lehrstelle zu vermitteln. Darüber hinaus wird auch die Ausbildung von Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil gefördert. Insg. fokussiert die Förderungsmaßnahme 15 konkret definierte Zielgruppen. Die im Auftrag des AMS erfolgte Evaluierung durch die Forschungsinstitute ibw und öibf untersucht die Wirkung (Effektivität) dieser Förderungsmaßnahme, wobei zusätzlich auch Effizienz und organisatorische Abwicklung beleuchtet werden. Ein zentrales Element der Evaluierung bildet die Untersuchung aller LehrabgängerInnen der Jahre 2008-2014 hinsichtlich Inanspruchnahme der Lehrstellenförderung des AMS sowie in Bezug auf Ausbildungs- und (anschließenden) Arbeitsmarkterfolg. Des Weiteren wurden auch Lehrlinge selbst befragt sowie die Erfahrungen der Regionalen und Landesgeschäftsstellen des AMS
einbezogen. Aus der darauf basierenden Fülle von quantitativen und qualitativen Forschungsergebnissen werden auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung dieses Förderinstrumentariums abgeleitet. (...)"