Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Inklusionsbetriebe sind ein in Deutschland gesetzlich verankertes Modell, das darauf abzielt, die Beschäftigung von Menschen mit schwerer Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen als Inklusionsbetrieb geführt werden. Voraussetzung für den Status als Inklusionsbetrieb ist ein Anteil von Menschen mit Behinderung in der Belegschaft von 30 bis 50 Prozent. MitarbeiterInnen mit Behinderung erhalten zumindest Mindestlohn und sind voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Um eine hinreichende Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen, erhalten Inklusionsbetriebe finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die dazu dienen, die behinderungsbedingte Leistungsminderung auszugleichen und Aufwände für die Betreuung von Mitarbeiterinnen mit Behinderung zu finanzieren. Einen Großteil ihrer Einnahmen erwirtschaften Inklusionsbetriebe jedoch über Markterlöse (im Durchschnitt rund 75 Prozent). Im Rahmen der vom AMS Österreich, Abt. Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation, beauftragten Studie »Inklusionsbetriebe in Deutschland – Analysen und Rückschlüsse für Österreich« führte Martin Stark vom sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut abif in Wien mit Claudia Rustige,
Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. (bag if) in Deutschland, das folgende Gespräch. (...)"