Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Seit dem Jahr 2013 fördert das österreichische Arbeitsministerium Anlaufstellen
für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (kurz: AST), welche im Zuge des Anerkennungs- und
Bewertungsgesetzes 2016 (AuBG) als Beratungsstellen gesetzlich institutionalisiert wurden. Konkret
unterstützen die Anlaufstellen Personen durch kostenlose – teils mehrsprachige – Informationen und
Beratungen und begleiten sie in Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren. Damit sollen die
qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt und auch ein Beitrag zur Deckung des
Fachkräftebedarfes geleistet werden. Gegenstand der vorliegenden Evaluierung im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit (BMA), die von L&R Sozialforschung realisiert wurde, ist die Tätigkeit der
Anlaufstellen im Zeitraum von 2017 bis 2020. Die Analysen schließen in zeitlicher, methodischer als auch
inhaltlicher Hinsicht an die Evaluierung 2016 an und nehmen in der Ergebnisdarstellung – soweit möglich und
sinnvoll – in vergleichender Weise auf die Resultate der Vorgängerevaluierung sowie auf deren Empfehlungen
Bezug. (...)"