Überblick
Aus der Einleitung: Das AMS ist als Einrichtung öffentlichen Rechts an die Bestimmungen des
Gleichbehandlungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsrechts gebunden. Es wird aber nicht nur vonseiten
des Gesetzgebers veranlasst, dass sich die Organisation mit Gender und Diversity auseinandersetzt. Die größere
Diversität von AMS-KundInnen macht neue Handlungsansätze notwendig. Da viele arbeitsmarktpolitische
Leistungen von externen Bildungsträgern zugekauft werden, rückt deren Diversity Management in den Blickpunkt.
Blum und Simon (2017) haben in einer explorativen Analyse der Diversitätsansätze bei Bildungsträgern festgestellt,
dass Diversity Management in typischen Trägern arbeitsmarktpolitischer Ziele den Status eines Nebenzieles
einnimmt und anderen Unternehmenszielen untergeordnet wird. Die vorliegende Studie, die von SORA – Institute
for Social Research and Consulting im Auftrag des Landesgeschäftsstelle des AMS Wien mit Jahresbeginn 2021
abgeschlossen wurde, nimmt deshalb das Diversity Management ausgewählter Bildungsträger im Rahmen eines
Fallstudiendesigns genauer unter die Lupe. Wie kann das AMS das Diversity Management bei Trägern
arbeitsmarktpolitischer Angebote unterstützen? (...)"