Überblick
Aus dem einleitenden Teil: Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu leisten. Diese Verpflichtung begründet sich durch die nach wie vor bestehenden Schieflagen zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Inwiefern die arbeitsmarktpolitischen Angebote des AMS neben arbeitsmarktpolitischen Wirkungen auch gegen diese nach wie vor bestehenden geschlechterbasierten Ungleichheiten wirken, wird durch den AMS-Gleichstellungsziele-Monitor erhoben. Der AMS-Gleichstellungsziele-Monitor wurde im Rahmen dieses 2025 realisierten Forschungsprojektes von L&R Sozialforschung und mit Unterstützung der prospect Unternehmensberatung entwickelt und bei neun arbeitsmarktpolitischen Angeboten angewandt. Das vorliegende AMS info stellt inhaltliche und methodische Eckpfeiler des AMS-Gleichstellungsziele-Monitors vor und fasst die Ergebnisse der analysierten arbeitsmarktpolitischen Angebote zusammen (…)“