Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Seit 2010 wurden in Österreich verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel der
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters gesetzt. Dazu zählen insbesondere die mit dem
Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG) 2012 verbundene Neuregelung im Bereich der befristeten
Invaliditätspension („IP-Neu“), die mit 1.1.2014 in Kraft trat, und Anpassungen bei den
Anspruchsvoraussetzungen bei der Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“). Das AMS OÖ
beauftragte das Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung (IBE), die Auswirkungen
dieser Maßnahmen auf Anzahl und Zusammensetzung der beim AMS OÖ arbeitslos vorgemerkten Personen im
Rahmen einer Studie zu analysieren. Leitend für die Studie waren folgende Forschungsfragen:
1. Wie haben sich die Anzahl und die Zusammensetzung – insbesondere bezüglich Anzahl, Alter, Vermittlungseinschränkungen – der beim AMS OÖ als arbeitslos vorgemerkten Personen seit den im Jahr 2014 in Kraft getretenen Maßnahmen zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters verändert?
2. Inwieweit lässt sich der Einfluss der jeweiligen Maßnahmen (Hacklerregelung, IP-Neu) auf Anzahl und Zusammensetzung der beim AMS arbeitslos vorgemerkten Personen feststellen?
3. Wie wirken sich diese Veränderungen auf die Anforderungen der AMS-MitarbeiterInnen aus?
4. Welche Handlungsansätze lassen sich für das AMS OÖ daraus ableiten? (...)"
1. Wie haben sich die Anzahl und die Zusammensetzung – insbesondere bezüglich Anzahl, Alter, Vermittlungseinschränkungen – der beim AMS OÖ als arbeitslos vorgemerkten Personen seit den im Jahr 2014 in Kraft getretenen Maßnahmen zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters verändert?
2. Inwieweit lässt sich der Einfluss der jeweiligen Maßnahmen (Hacklerregelung, IP-Neu) auf Anzahl und Zusammensetzung der beim AMS arbeitslos vorgemerkten Personen feststellen?
3. Wie wirken sich diese Veränderungen auf die Anforderungen der AMS-MitarbeiterInnen aus?
4. Welche Handlungsansätze lassen sich für das AMS OÖ daraus ableiten? (...)"