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Beschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Personen zeigt kurzfristig Beschäftigungseffekte

Beschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Personen zeigt kurzfristig Beschäftigungseffekte

Aus dem einleitenden Teil: "Die Zuverdienstmöglichkeiten von arbeitslosen Personen wurden ab 1.1.2026 eingeschränkt, Arbeitsuchende dürfen nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen. Ende November 2025 bezogen 332.888 Personen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, 27.631 davon waren gleichzeitig geringfügig beschäftigt. Bis Ende Mai 2026 nahmen rund 10.300 dieser Personen mit geringfügigem Zuverdienst eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung auf, knapp 4.000 davon bei denjenigen Unternehmen, die diese Mitarbeitenden zuvor bereits geringfügig beschäftigt hatten. „Auch schon vor den Änderungen beim geringfügigen Zuverdienst gab es Personen, die aus einem geringfügigen in ein vollversichertes Dienstverhältnis gewechselt sind. Dass bis Ende Mai 2026 um rund 1.200 Personen mit geringfügigem Zuverdienst mehr in eine vollversicherte Beschäftigung gewechselt sind als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, davon rund 650 mehr beim selben Dienstgeber, ist als erster merkbarer Erfolg der Reform zu werten. Ob das Hauptziel der Reform erreicht wurde, nämlich eine spürbare Verkürzung der Verweildauer in Arbeitslosigkeit, können wir heute noch nicht beurteilen. Das wird erst 2027 möglich sein“, so AMS-Vorstandsvorsitzender Johannes Kopf. (...)"

Informationen

Titel:
Beschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Personen zeigt kurzfristig Beschäftigungseffekte
Untertitel:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt - August 2026
Autor_in:
Auer, Eva; Mlakić, Vinka
Herausgeber_in:
Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, Abt. Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation / ABI
Gruppe/n:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt
Ort:
Wien
Verlag:
Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich,
Erscheinungsjahr:
2026
Reihe:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt - August 2026

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Erfassungsdatum: 04.09.2026