Überblick
Aus dem einleitenden Teil: "Österreichische Unternehmen haben die Möglichkeit, Arbeitskräfte unter Berücksichtigung
gesetzlicher Regelungen aus Drittstaaten anzuwerben, sollte der Arbeitskräftebedarf mit dem im Inland verfügbaren
Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden können. Fachkräfte aus Drittstaaten können im Rahmen des
kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodells „Rot-Weiß-Rot-Karte“ in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen. Das
vorliegende Spezialthema beschreibt die Entwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte 2013 bis 2023 und widmet sich der
Fragestellung, ob und inwieweit jene 8.100 Arbeitskräfte, die in den Jahren 2017-2019 eine Rot-Weiß-Rot-Karte
erhalten haben, dreieinhalb Jahre später weiterhin am österreichischen Arbeitsmarkt aktiv sind.
„Fachkräftezuwanderung über die Rot-Weiß-Rot-Karte stellt einen wichtigen Baustein im Kampf gegen den demografisch
bedingten Fachkräftemangel dar. Zusammen mit anderen öffentlichen Stellen bemühen wir uns um einen weiteren
Ausbau und Verbesserung dieses wichtigen Instruments.“, so Dr. Johannes Kopf, L.L.M (...)"