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Erste Effekte der Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen

Überblick

Aus dem einleitenden Teil: "Im Dezember 1990 bezeichnete der Verfassungsgerichtshof das unterschiedliche Regelpensionsalter von Frauen und Männern als gleichheitswidrig und hob die entsprechenden Regelungen auf. Die da-malige große Koalition beharrte aber auf dieser Differenzierung und beschloss sie als Bestimmung im Verfassungsrang im Jahr 1992 erneut. Damit war sie der „Gewalt“ des Verfassungsgerichtshofs entzogen und dieser Unterschied galt in Österreich die nächsten drei Jahrzehnte. Damals wurde aber auch geregelt, dass 32 Jahre später, beginnend mit 1.1.2024, die Altersgrenze für die normale Alterspension der Frauen jährlich bis zum Jahr 2033 um sechs Monate erhöht wird. 2033 wird dann eine vollständige Angleichung des Pensionsanfallsalters von Männern und Frauen gegeben sein. Das heißt, dass in den nächsten Jahren vermehrt Frauen ab 60 Jahren am Arbeitsmarkt aktiv sein werden. Erste Effekte sind bereits messbar: Im Jahr 2024 stieg die Beschäftigung von Frauen im Alter von 60 Jahren um fast 12.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr an. Gleichzeitig war die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im Jahresdurchschnitt 2024 um rund 2.100 Personen höher als 2023.Im Dezember 1990 bezeichnete der Verfassungsgerichtshof das unterschiedliche Regelpensionsalter von Frauen und Männern als gleichheitswidrig und hob die entsprechenden Regelungen auf. Die da-malige große Koalition beharrte aber auf dieser Differenzierung und beschloss sie als Bestimmung im Verfassungsrang im Jahr 1992 erneut. Damit war sie der „Gewalt“ des Verfassungsgerichtshofs entzogen und dieser Unterschied galt in Österreich die nächsten drei Jahrzehnte. Damals wurde aber auch geregelt, dass 32 Jahre später, beginnend mit 1.1.2024, die Altersgrenze für die normale Alterspension der Frauen jährlich bis zum Jahr 2033 um sechs Monate erhöht wird. 2033 wird dann eine vollständige Angleichung des Pensionsanfallsalters von Männern und Frauen gegeben sein. Das heißt, dass in den nächsten Jahren vermehrt Frauen ab 60 Jahren am Arbeitsmarkt aktiv sein werden. Erste Effekte sind bereits messbar: Im Jahr 2024 stieg die Beschäftigung von Frauen im Alter von 60 Jahren um fast 12.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr an. Gleichzeitig war die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im Jahresdurchschnitt 2024 um rund 2.100 Personen höher als 2023.Im Dezember 1990 bezeichnete der Verfassungsgerichtshof das unterschiedliche Regelpensionsalter von Frauen und Männern als gleichheitswidrig und hob die entsprechenden Regelungen auf. Die da-malige große Koalition beharrte aber auf dieser Differenzierung und beschloss sie als Bestimmung im Verfassungsrang im Jahr 1992 erneut. Damit war sie der „Gewalt“ des Verfassungsgerichtshofs entzogen und dieser Unterschied galt in Österreich die nächsten drei Jahrzehnte. Damals wurde aber auch geregelt, dass 32 Jahre später, beginnend mit 1.1.2024, die Altersgrenze für die normale Alterspension der Frauen jährlich bis zum Jahr 2033 um sechs Monate erhöht wird. 2033 wird dann eine vollständige Angleichung des Pensionsanfallsalters von Männern und Frauen gegeben sein. Das heißt, dass in den nächsten Jahren vermehrt Frauen ab 60 Jahren am Arbeitsmarkt aktiv sein werden. Erste Effekte sind bereits messbar: Im Jahr 2024 stieg die Beschäftigung von Frauen im Alter von 60 Jahren um fast 12.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr an. Gleichzeitig war die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im Jahresdurchschnitt 2024 um rund 2.100 Personen höher als 2023.Im Dezember 1990 bezeichnete der Verfassungsgerichtshof das unterschiedliche Regelpensionsalter von Frauen und Männern als gleichheitswidrig und hob die entsprechenden Regelungen auf. Die da-malige große Koalition beharrte aber auf dieser Differenzierung und beschloss sie als Bestimmung im Verfassungsrang im Jahr 1992 erneut. Damit war sie der „Gewalt“ des Verfassungsgerichtshofs entzogen und dieser Unterschied galt in Österreich die nächsten drei Jahrzehnte. Damals wurde aber auch geregelt, dass 32 Jahre später, beginnend mit 1.1.2024, die Altersgrenze für die normale Alterspension der Frauen jährlich bis zum Jahr 2033 um sechs Monate erhöht wird. 2033 wird dann eine vollständige Angleichung des Pensionsanfallsalters von Männern und Frauen gegeben sein. Das heißt, dass in den nächsten Jahren vermehrt Frauen ab 60 Jahren am Arbeitsmarkt aktiv sein werden. Erste Effekte sind bereits messbar: Im Jahr 2024 stieg die Beschäftigung von Frauen im Alter von 60 Jahren um fast 12.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr an. Gleichzeitig war die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im Jahresdurchschnitt 2024 um rund 2.100 Personen höher als 2023. (...)"

Informationen

Titel:
Erste Effekte der Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen
Untertitel:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt
Autor_in:
Auer, Eva; Mlakić, Vinka
Herausgeber_in:
Arbeitsmarktservice Österreich, Abt. Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation / ABI
Gruppe/n:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt
Ort:
Wien
Verlag:
AMS Österreich
Erscheinungsjahr:
2025
Reihe:
AMS Spezialthema zum Arbeitsmarkt - März 2025

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